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   BFH, 19.01.2010 - X R 17/09   

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https://dejure.org/2010,1486
BFH, 19.01.2010 - X R 17/09 (https://dejure.org/2010,1486)
BFH, Entscheidung vom 19.01.2010 - X R 17/09 (https://dejure.org/2010,1486)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - X R 17/09 (https://dejure.org/2010,1486)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 22 Nr. 1 Satz 1, § 24 Nr. 2
    Beerdigungskosten als dauernde Last

  • openjur.de

    Beerdigungskosten als dauernde Last; Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als dauernde Last im Rahmen der Vermögensübergabe

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 22 Nr 1 S 1, EStG § 24 Nr 2
    Beerdigungskosten als dauernde Last - Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als dauernde Last im Rahmen der Vermögensübergabe

  • Bundesfinanzhof

    Beerdigungskosten als dauernde Last - Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als dauernde Last im Rahmen der Vermögensübergabe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 Nr 1a EStG 2002, § 22 Nr 1 S 1 EStG 2002, § 24 Nr 2 EStG 2002
    Beerdigungskosten als dauernde Last - Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als dauernde Last im Rahmen der Vermögensübergabe

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG §§ 10 Abs. 1 Nr. 1a, 22 Nr. 1 S. 1, 24 Nr. 2
    Abziehbarkeit von übernommenen Beerdigungskosten als dauernde Last bei Personenverschiedenheit zwischen Übernehmer und Erben

  • rewis.io

    Beerdigungskosten als dauernde Last - Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als dauernde Last im Rahmen der Vermögensübergabe

  • rewis.io

    Beerdigungskosten als dauernde Last - Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als dauernde Last im Rahmen der Vermögensübergabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abziehbarkeit von Beerdigungskosten eines Vermögensübergebenden als dauernde Last i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz ( EStG ) hinsichtlich eines Dritten als Erben

  • datenbank.nwb.de

    Beerdigungskosten als dauernde Last; Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als dauernde Last im Rahmen der Vermögensübergabe

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beerdigungskosten als dauernde Last

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beerdigungskosten als dauernde Last

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abziehbarkeit von Beerdigungskosten eines Vermögensübergebenden als dauernde Last i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz (EStG) hinsichtlich eines Dritten als Erben

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Absetzbarkeit von Beerdigungskosten bei "Versorgungsvertrag"

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beerdigungskosten als dauernde Last

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Besteuerung von Versorgungsleistungen
    Versorgungsleistungen aus unentgeltlichen Vermögensübergaben
    Versorgungsleistungen
    Vorweggenommene Erbfolge
    Abgrenzung der Versorgungsleistungen von den Unterhaltsleistungen
    Versorgungsleistungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 228, 77
  • NJW 2010, 1312
  • FamRZ 2010, 732
  • DB 2010, 704
  • BStBl II 2010, 544
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 19.01.2010 - X R 17/09
    Zum einen könne die generelle Geltung eines Prinzips, dass wiederkehrende Leistungen beim Empfänger nach § 22 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerpflichtig seien, weshalb sie korrespondierend beim Zahlenden als Sonderausgaben abziehbar sein müssten, dem EStG nicht entnommen werden (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 12. Mai 2003 GrS 1/00, BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95).

    Für die Abziehbarkeit der dauernden Last ist maßgeblich, dass der Übergeber "das Vermögen --ähnlich wie beim Nießbrauchsvorbehalt-- ohne die vorbehaltenen Erträge, die ihm nunmehr als Versorgungsleistungen zufließen, übertragen hat" (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95, unter C.II.2.c).

  • BFH, 11.10.2007 - X R 14/06

    Abzug von Rentenzahlungen als dauernde Last

    Auszug aus BFH, 19.01.2010 - X R 17/09
    Dies sei für die Abziehbarkeit --und materiell-rechtlich korrespondierend für die Steuerbarkeit-- der privaten Versorgungsrente konstituierend (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Februar 2006 X R 5/04, BFHE 212, 450, BStBl II 2007, 160; vom 31. März 2004 X R 66/98, BFHE 205, 285, BStBl II 2004, 830; vom 11. Oktober 2007 X R 14/06, BFHE 219, 160, BStBl II 2008, 123).

    Dieser wird in der Weise rechtstechnisch verwirklicht, dass die Aufwendungen beim Übernehmer nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar und die entsprechenden Zuflüsse beim Übergeber nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG steuerbar sind, und bedingt eine materiell-rechtliche Korrespondenz zwischen Abzugs- und Besteuerungstatbestand (vgl. z.B. Senatsurteil in BFHE 219, 160, BStBl II 2008, 123).

  • BFH, 15.02.2006 - X R 5/04

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Grabmalkosten

    Auszug aus BFH, 19.01.2010 - X R 17/09
    Dies sei für die Abziehbarkeit --und materiell-rechtlich korrespondierend für die Steuerbarkeit-- der privaten Versorgungsrente konstituierend (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Februar 2006 X R 5/04, BFHE 212, 450, BStBl II 2007, 160; vom 31. März 2004 X R 66/98, BFHE 205, 285, BStBl II 2004, 830; vom 11. Oktober 2007 X R 14/06, BFHE 219, 160, BStBl II 2008, 123).

    Zutreffend ist das FG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats davon ausgegangen, dass das bürgerlich-rechtliche Altenteil Versorgungsleistungen verschiedener Art umfasst, die durch die gemeinsame Zweckbestimmung, den Berechtigten ganz oder teilweise zu versorgen, zu einer rechtlichen Einheit verbunden sind, und dass auch die Kosten für die Beerdigung des Altenteilers Bestandteil dieser Leistungen sind (vgl. Senatsurteil in BFHE 212, 450, BStBl II 2007, 160, m.w.N.).

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 19.01.2010 - X R 17/09
    Handelt es sich steuerrechtlich um eine dem Vertragstypus des "Versorgungsvertrags"/"Altenteilsvertrags" vergleichbare Vermögensübergabe, sind die --grundsätzlich schon aufgrund der Rechtsnatur des Vertrags abänderbaren-- wiederkehrenden Leistungen in der Regel als "dauernde Last" abziehbar (ausführlich hierzu Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, 328, BStBl II 1990, 847; zusammenfassend Senatsurteil vom 25. August 1999 X R 38/95, BFHE 190, 302, BStBl II 2000, 21, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 31.03.2004 - X R 66/98

    Ablösung einer Versorgungsverpflichtung

    Auszug aus BFH, 19.01.2010 - X R 17/09
    Dies sei für die Abziehbarkeit --und materiell-rechtlich korrespondierend für die Steuerbarkeit-- der privaten Versorgungsrente konstituierend (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Februar 2006 X R 5/04, BFHE 212, 450, BStBl II 2007, 160; vom 31. März 2004 X R 66/98, BFHE 205, 285, BStBl II 2004, 830; vom 11. Oktober 2007 X R 14/06, BFHE 219, 160, BStBl II 2008, 123).
  • BFH, 25.08.1999 - X R 38/95

    Dauernde Last bei Vorbehaltswohnrecht

    Auszug aus BFH, 19.01.2010 - X R 17/09
    Handelt es sich steuerrechtlich um eine dem Vertragstypus des "Versorgungsvertrags"/"Altenteilsvertrags" vergleichbare Vermögensübergabe, sind die --grundsätzlich schon aufgrund der Rechtsnatur des Vertrags abänderbaren-- wiederkehrenden Leistungen in der Regel als "dauernde Last" abziehbar (ausführlich hierzu Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, 328, BStBl II 1990, 847; zusammenfassend Senatsurteil vom 25. August 1999 X R 38/95, BFHE 190, 302, BStBl II 2000, 21, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • FG München, 11.02.2009 - 10 K 4454/07

    Vorweggenommene Erbfolge - Beerdigungskosten des letztversterbenden Altenteilers

    Auszug aus BFH, 19.01.2010 - X R 17/09
    Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobenen Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1455 veröffentlichtem Urteil statt.
  • FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 10295/11

    Aufwendungen für die Beerdigung eines geschiedenen Ehegatten als

    Mit seinem Urteil vom 19. Januar 2010 (X R 17/09, BFHE 228, 77, BStBl. II 2010, 544) habe der Bundesfinanzhof (BFH) zu § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG entschieden, dass es sich bei Beerdigungskosten um Sonderausgaben handeln würde, wenn diese auf einer Versorgungsverpflichtung beruhten und der Zahlende nicht Erbe gewesen sei.

    In den dort zu entscheidenden Fällen (vgl. BFH-Urteile X R 17/09, BFHE 228, 77, BStBl. II 2010, 544 und X R 32/09, BFHE 228, 291, BStBl. II 2011, 162) hatte der BFH die Abziehbarkeit der Übernahme von Beerdigungskosten infolge einer vertraglich vereinbarten Vermögensübernahme als dauernde Last im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG angenommen, soweit nicht der Vermögensübernehmer, sondern ein Dritter Erbe geworden war.

    Soweit hingegen der Verpflichtete nicht Erbe wird, ist der Grundsatz der materiell-rechtlichen Korrespondenz dahingehend gewahrt als der Erbe infolge der auf den Übergabevertrag beruhenden Verpflichtung zur Übernahme der Beerdigungskosten durch den Vermögensübernehmer von der gesetzlichen Übernahmeverpflichtung nach § 1968 BGB freigestellt wird, ihm die Einnahmen in Höhe der ersparten Beerdigungskosten zugeflossen und als wiederkehrende Einkünfte nach § 24 Nr. 2, § 22 Nr. 1 EStG zuzurechnen sind (BFH-Urteil vom 19. Januar 2010 X R 17/09, BFHE 228, 77, BStBl. II 2010, 544).

  • FG Niedersachsen, 14.05.2013 - 15 K 180/12

    Voraussetzungen für die Zahlung von Versorgungsleistungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr.

    Darüber hinaus sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F. als Sonderausgaben abziehbar aber auch einmalige Aufwendungen, die - wie die Kosten für die Beerdigung und das Grabmal des Altenteilers - nach dem Zivilrecht zum Inbegriff "typischer" Versorgungsleistungen gehören (BFH-Urteile in BFHE 212, 450, BStBl II 2007, 160, unter II. 2.; vom 19. Januar 2010 X R 17/09, BFHE 228, 77, BStBl II 2010, 544).
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